Die SPRUNGbrett gGmbH ist formal zur Arbeitnehmerüberlassung zugelassen.
Die Arbeitnehmerüberlassung wird in Kooperation mit Kommunen und sozialen Einrichtungen genutzt. Es wird ausdrücklich kein gewerblicher Zweck verfolgt, sondern die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt i.S. eines Integrationsintrumentes zum Nutzen und Vorteil der Arbeitnehmer.
Sie haben Interesse an einer Arbeitnehmerüberlassung, dann setzen Sie sich bzgl. einer Konzeptionierung mit uns in Verbindung.